Allgemeine Geschäftsbedingungen von JENNIFER LEIDNER PHOTOGRAPHY Stand 01.01.2020
1. Geltungsbereich
1.1 Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn die Fotografin Jennifer Leidner, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2 „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:
2.2 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail , sowie über Instagram anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
2.3 Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer schriftlich oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
2.4 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.
2.5 Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).
3.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.
3.3 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Sollte eine Retusche erwünscht sein, die über die normale Bildbearbeitung des Auftragnehmers hinaus geht, können Aufpreise anfallen.
3.4 Sofern die mietweise Bereitstellung einer Fotobox (Photobooth o.ä.) vereinbart wurde, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer diese nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Bei Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Auftraggeber.
3.5 Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von der Fotografin nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.
4. Pflichten des Auftragnehmers
4.1 Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.
4.2 Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format.
4.3 Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen 1 – 2 Monaten nach dem Fototermin die Fotos (gilt für Aufträge von einem Zeitaufwand von bis zu 8 Stunden). Aufträge, welche länger als 8 h dauern, werden innerhalb von 3 Monaten abgeliefert. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.
5. Vergütung und Auslagen
5.1 Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet.
5.2 Bei Vertragsschluss einer
Hochzeitsreportage wird eine erste Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises berechnet, die innerhalb von 7
Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. Insoweit ist der Auftraggeber zur
Vorauszahlung verpflichtet. Shootings im Zeitrahmen von 2-3 Stunden werden
komplett einmalig bezahlt. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf
nachfolgendem Konto des Auftragnehmers:
Jennifer Leidner, BNP
Paribas, IBAN: DE77 7012 0400 8445 7640
07, BIC: DABBDEMMXXX
5.3 Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.
5.4 Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungstellung durch den Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung, jedoch nicht vor der Übergabe der Fotos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber fällig. Erst nach Erhalt der vollen Rechnungssumme, erhält der Auftraggeber die Leistungen.
5.5 An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von Wehringen aus. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang werden über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,60 EUR. (Sofern kein anderer Preis vorab ausgemacht wurde). Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.
5.6 Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.
5.7 Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftraggeber unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.
6. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung
6.1 Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
6.2 Der Auftraggeber kann die zustande gekommene Beauftragung ohne Nennung von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Hierfür reicht eine formlose schriftliche Mitteilung per E-Mail. Als Vertragsbeginn gilt das Datum des Geldeingangs auf dem Konto von JLP. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von JLP nach Ablauf der Widerspruchsfrist und vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, werden 30% der Gesamtsumme als Ausfallhonorar einbehalten. Wurde eine Anzahlung bereits getätigt, so wird dies gegengerechnet. Bereits erbrachte Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt: Wedding Guide: 100 €; Bereits geleistetes Shooting: 300 €; Beratungsgespräche: 50 €; E-Mail-Verkehr: 50 €. Wird eine Hochzeit aus diversen Gründen auf das nächste Jahr verschoben gelten die aktuellen Preise für eben dieses Jahr. Dadurch eventuell entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu zahlen.
6.3 Kann der Auftragnehmer, wegen Krankheit, oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet.
6.4 Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftraggebers.
7.2 Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
7.3 Werden die Bilder vom Auftraggeber im Internet (z. B. Facebook, Instagram) ausgestellt, muss ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erfolgen: z.B. Verweis auf die offizielle Instagramseite www.instagram.com/jenniferleidner_photography/. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
7.4 Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.
7.5 Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet sind, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).
7.6 Wird das Einverständnis zur Verwendung der Fotos in Eigenwerbung durch die Auftraggeber ausdrücklich nicht erteilt, besteht für den Auftragnehmer die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos sowie Shootingfotos aus anderen Aufträgen. In diesem Fall erhöht sich der Vergütungsanspruch um 20 %.
7.7 Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.
8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
8.3 Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.4 Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
8.5 Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung
9.1 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
9.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.
10. Textform
10.1 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.
11. Anzuwendendes Recht
11.1 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
11.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Wehringen. Der Gerichtsstand ist Augsburg, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
11.3 Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
12. Details zur Buchung von Fotoaufträgen
Durch eine Buchung (schriftliche Bestätigung von Fotoaufträgen) akzeptiert der Auftraggeber alle Bedingungen und Kosten des jeweiligen zugesendeten Angebots.
12.1.Bildrecht
Die Bildrechte bleiben zur Gänze bei Jennifer Leidner Photography. Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder das nichtkommerzielle Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht. Werden dies Bilder vom Auftraggeber im Internet (Soziale Medien) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten z.B. „Fotos by „Jennifer Leidner Photography“ oder Fotos Copyright Jennifer Leidner Photography. Jegliche Manipulation der Fotos, der Verkauf oder die Teilnahme an Fotowettbewerben mit den Bildern ist nicht gestattet bzw. bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers.
12.2. Bildbearbeitung
Ich arbeite im RAW Format, um an eurem wichtigsten Tag die beste Qualität als Grundlage für die Fotos zu bekommen. Daher ist eine Nachbearbeitung der Bilder unumgänglich und unterstreicht meinen individuellen Stil noch mehr. Die Art der Bearbeitung unterliegt hier der künstlerischen Freiheit der Fotografin.
Unbearbeitet Bilder werden nicht an den Kunden herausgegeben, egal ob im Raw-Format oder als JPG-Dateien.
Jennifer Leidner Photography stellt die bearbeiteten Bilder im Jpg-Format, in voller Auflösung, in einer Online Galerie digital zur Verfügung. Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich aber ca. 1 – 2 Monaten nach der Auftragsdurchführung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografie, Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen von Jennifer Leidner Photography GbR
12.3. Datenspeicherung
Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.hochzeit.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.